Diagnostik

Im Laufe der 4 bis 7 möglichen Probesitzungen (auch probatorische Sitzungen genannt) mit den Eltern, den Bezugspersonen und mit dem Patienten mache ich mir ein Bild von der Art und dem Ausmaß der seelischen Erkrankung. Wesentliche Erarbeitungsmethoden sind die biographische Anamneseerhebung, verschiedene Testverfahren (in erster Linie projektive Testverfahren), Auswertung des Spielverhaltens etc.

Aus dem Beschwerdebild abgeleitet erstelle ich eine symptomatische Diagnose, abgeleitet aus dem psychischen Befund, eine strukturelle Diagnose. Die Diagnosestellung wird vervollständigt durch eine körperliche Untersuchung eines hinzugezogenen Arztes, der abklärt, ob körperliche Ursachen an der Erkrankung beteiligt sind, ob eine (fach-) ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist oder ob körperliche/psychiatrische Befunde einer Psychotherapie entgegenstehen.

Ist die Diagnostik abgeschlossen, die eine behandlungswürdige Störung feststellt und der Patient, bzw. sein gesetzlicher Vertreter einen Antrag bei seiner Kasse stellen möchte, wird in einem völlig anonymisierten Gutachterverfahren über die Krankenkasse die Indikationsstellung für eine psychotherapeutische Behandlung überprüft und vom Gutachter befürwortet oder abgelehnt. Darüber hinaus sind Leidensdruck und Motivation des Patienten wie auch die Möglichkeiten der Familie bzw. des sozialen Bezugssystems, die Therapie zu unterstützen, entscheidend für die Aufnahme der Behandlung.

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